Der IASB verpflichtet ab 1. Januar 2025 zur IFRS 18 „Darstellung des Abschlusses”. In der Türkei aktualisiert die KGK den TMS 1 entsprechend. Diese Neuerungen betreffen direkt die Konzernberichterstattung ausländischer Firmen.
Wichtige IFRS 18-Änderungen:
- Drei Erfolgsrechnungen (GuV, sonstiges Ergebnis, Gesamtergebnis) klar getrennt.
- Zwischensummen (Betriebsergebnis, Ergebnis vor Finanzierung) Pflicht.
- Vom Management definierte Kennzahlen (non-GAAP) transparent offenlegen.
- Kapitalflussrechnung mit direkter Methode für betriebliche Aktivitäten.
Mit der TMS 1-Aktualisierung müssen ausländische Firmen in der Türkei deutsch-englische Konzernabschlüsse im neuen Format vorlegen. Deutsche Muttergesellschaften benötigen HGB-IFRS Überleitungsrechnung.
Seit 1998 betreuen wir über 500 ausländische Kapitalgesellschaften in Deutsch-Türkisch. Für 2025:
- IFRS 18-konforme Vorlagen (Deutsch/Türkisch)
- Automatischer Zwischensummenrechner (Excel & ERP)
- HGB-IFRS Überleitung (48 Std.)
- KGK-Prüfungssicher
Pilot 2024 Ergebnisse:
- 100 % IFRS 18-konform bei 38 Kunden.
- Berichtszeit um 34 % verkürzt.
- Prüfungseinwände um 90 % reduziert.
Praktische Tipps:
- Führen Sie 2024-Abschlüsse im Dezember im IFRS 18-Format durch.
- Legen Sie fest, wie non-GAAP-KPIs (EBITDA etc.) offengelegt werden.
- Aktualisieren Sie ERP (SAP, Logo, Netsis) auf 2025-Modul.
- Bereiten Sie deutsche Anhangangaben jetzt vor – spart Prüfungszeit.
- Frühzeitige KGK-Anmeldung – erste 100 Firmen erhalten Übergangshilfe.
Fazit: IFRS 18 bringt Transparenz und Vergleichbarkeit – doch zweisprachige Berichte und neue Zwischensummen erfordern Fachwissen.