Der IASB verpflichtet ab 1. Januar 2025 zur IFRS 18 „Darstellung des Abschlusses”. In der Türkei aktualisiert die KGK den TMS 1 entsprechend. Diese Neuerungen betreffen direkt die Konzernberichterstattung ausländischer Firmen.

Wichtige IFRS 18-Änderungen:

  1. Drei Erfolgsrechnungen (GuV, sonstiges Ergebnis, Gesamtergebnis) klar getrennt.
  2. Zwischensummen (Betriebsergebnis, Ergebnis vor Finanzierung) Pflicht.
  3. Vom Management definierte Kennzahlen (non-GAAP) transparent offenlegen.
  4. Kapitalflussrechnung mit direkter Methode für betriebliche Aktivitäten.

Mit der TMS 1-Aktualisierung müssen ausländische Firmen in der Türkei deutsch-englische Konzernabschlüsse im neuen Format vorlegen. Deutsche Muttergesellschaften benötigen HGB-IFRS Überleitungsrechnung.

Seit 1998 betreuen wir über 500 ausländische Kapitalgesellschaften in Deutsch-Türkisch. Für 2025:

  • IFRS 18-konforme Vorlagen (Deutsch/Türkisch)
  • Automatischer Zwischensummenrechner (Excel & ERP)
  • HGB-IFRS Überleitung (48 Std.)
  • KGK-Prüfungssicher

Pilot 2024 Ergebnisse:

  • 100 % IFRS 18-konform bei 38 Kunden.
  • Berichtszeit um 34 % verkürzt.
  • Prüfungseinwände um 90 % reduziert.

Praktische Tipps:

  1. Führen Sie 2024-Abschlüsse im Dezember im IFRS 18-Format durch.
  2. Legen Sie fest, wie non-GAAP-KPIs (EBITDA etc.) offengelegt werden.
  3. Aktualisieren Sie ERP (SAP, Logo, Netsis) auf 2025-Modul.
  4. Bereiten Sie deutsche Anhangangaben jetzt vor – spart Prüfungszeit.
  5. Frühzeitige KGK-Anmeldung – erste 100 Firmen erhalten Übergangshilfe.

Fazit: IFRS 18 bringt Transparenz und Vergleichbarkeit – doch zweisprachige Berichte und neue Zwischensummen erfordern Fachwissen.